Abstract
[Ger:]Der Beitrag präsentiert die Ergebnisse einer komparativen Pilotstudie zur Form und Funktion der Definitionen im neueren italienischen, deutschen, österreichischen und schweizerischen Computerstrafrecht. Obwohl Definitionen als unverzichtbares Mittel der juristisch bedingten Bedeutungsabgrenzung angesehen werden, ist die definitorische Praxis im Recht seit jeher Gegenstand heftiger Diskussionen. Besonders im Bereich des Strafrechts entlarvt sich die Definitionsarbeit oft als Versuch, das Gleichgewicht zwischen semantischer Präzision und funktionsbedingter Offenheit der Rechtsbegriffe fortwährend neu zu justieren und somit die Unsicherheiten, die vor allem mit der strafrechtlichen Qualifizierung und Reglementierung neuer Handlungsfelder verbunden sind, zu verringern. Anhand ausgewählter Kontexte aus unterschiedlichen juristischen Textsorten (Gesetzen, Gerichtsentscheidungen, Lehrmaterialien, rechtswissenschaftlichen Aufsätzen) und Rechtsordnungen wird hier aufgezeigt, wie Strafjuristen mit dem Problem, zentrale Begriffe des Computerstrafrechts zu definieren, pragmatisch umgehen und wie sie bei der interpretatorischen Abgrenzung neuer Straftatbestände konkret vorgehen. Ziel des Vergleichs ist es u.a. herauszufinden, ob die sprachliche Formulierung der Definitionen in den jeweiligen Textzusammenhängen (hier umfassend als Definitionsphraseologie bezeichnet) auf kultur- bzw. rechtsordnungsspezifische Konzeptualisierungen schließen lässt.
| Lingua originale | Inglese |
|---|---|
| Titolo della pubblicazione ospite | Institutionelle und individuelle Mehrsprachigkeit |
| Editor | K. Luttermann |
| Pagine | 143-194 |
| Numero di pagine | 52 |
| Stato di pubblicazione | Pubblicato - 2019 |
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Keywords
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- definizioni giuridiche
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Entra nei temi di ricerca di 'Defining cybercrime across legal cultures and genres: A comparative study of legal definitions in German, Austrian, Swiss and Italian computer crime law'. Insieme formano una fingerprint unica.Cita questo
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